Jugendschutz bei elektronischen Zigaretten

Seit dem 1. April 2016 fallen elektronische Zigaretten — mit und ohne Nikotin — unter das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Verkauf und Konsum sind Personen unter 18 Jahren ausnahmslos untersagt.

§ 10 JuSchG — die zentrale Norm

Mit der Novelle vom 1. April 2016 (BGBl. I S. 369) wurde § 10 Abs. 4 JuSchG eingefügt, der das Tabakrauchen-Verbot auf E-Zigaretten ausdehnt:

Vorzeigepflicht des Ausweises

Der Einzelhandel ist verpflichtet, sich bei jedem Verkauf vom Alter der Käufer:in zu überzeugen — bei Zweifeln über das Alter muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgezeigt werden. In der Praxis empfehlen Branchenverbände eine Kontrolle bei allen Personen, die jünger als 25 erscheinen.

Werbeverbot gegenüber Jugendlichen

Das Werbeverbot des TabakerzG (§ 19) wird durch § 10 JuSchG ergänzt. Untersagt sind insbesondere:

Bußgeldrahmen für den Einzelhandel

§ 28 JuSchG sieht für Verstöße gegen § 10 ein Bußgeld bis zu 50.000 € vor. Die Bußgeldhöhe hängt ab von:

Zusätzlich kann die Gewerbe­ordnung greifen: Wiederholte Verstöße können bei gewerblichen Verkaufsstellen zur Gewerbeuntersagung führen.

Schutz von Schwangeren und Stillenden

§ 10 JuSchG schützt zwar formal nur Personen unter 18, das Tabakerzeugnisgesetz und der BfR weisen jedoch darauf hin, dass Nikotinkonsum während Schwangerschaft und Stillzeit auch über E-Zigaretten gesundheitliche Risiken birgt. Eine spezialgesetzliche Regelung für Schwangere besteht aber nicht.

Online-Handel und Altersverifikation

Für den Online-Verkauf gelten dieselben Altersgrenzen. Die Verifikation muss vor dem Versand und bei der Übergabe erfolgen — geregelt in der JuSchG-Durchführungsverordnung (JuSchG-DiV). Üblich sind:

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man E-Zigaretten in Deutschland kaufen?

Ausnahmslos ab 18 Jahren — gleich, ob nikotinhaltig oder nikotinfrei. Geregelt in § 10 Abs. 1 und Abs. 4 JuSchG.

Was passiert, wenn ein Geschäft an Minderjährige verkauft?

Es droht ein Bußgeld bis 50.000 € nach § 28 JuSchG. Bei wiederholten Verstößen kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Dürfen Jugendliche elektronische Zigaretten geschenkt bekommen?

Auch das ist verboten. § 10 JuSchG verbietet sowohl Verkauf als auch Abgabe — also auch eine unentgeltliche Weitergabe an Personen unter 18.