BfR-Position

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die zentrale wissenschaftliche Bewertungs­behörde für gesundheitliche Risiken in Deutschland. Es ist nach § 23 TabakerzG auch für die Notifizierung elektronischer Zigaretten zuständig und veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen zu Risiko­fragen.

Gesetzlicher Auftrag des BfR

Das BfR ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäfts­bereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Aufgaben:

Risikobewertung gegenüber Tabakrauch

In seinen Stellungnahmen (zuletzt aktualisiert 2022/2023) hat das BfR folgende Grund­positionen formuliert:

Bewertung einzelner Inhaltsstoffe

Das BfR hat zu zahlreichen Inhaltsstoffen Stellungnahmen veröffentlicht:

InhaltsstoffBfR-Bewertung
Nikotinanerkanntes Suchtmittel; gesundheitsschädlich in höheren Dosen
Propylenglykol (PG)als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen; Inhalations­toxizität nicht abschließend bewertet
Pflanzliches Glycerin (VG)als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen; bei thermischer Zersetzung Bildung von Acrolein möglich
AromastoffeLebensmitteltauglichkeit ≠ Inhalations­tauglichkeit; einzelne Aromen (Diacetyl, Acetylpropionyl) gesundheitlich bedenklich, daher in der EU eingeschränkt
SchwermetalleAus Heizwendeln können Nickel, Chrom, Blei in geringen Mengen ins Aerosol gelangen
Diacetylverbunden mit Bronchiolitis obliterans („Popcorn Lung"); in der EU für E-Liquids verboten

Position zu Disposable Vapes

Zum Trend der Einweg-E-Zigaretten („Disposables") hat das BfR 2023 in einer eigenen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die in Deutschland zulässigen 600-Züge-Produkte teils nicht mit den Vorgaben (max. 2 ml Tank, max. 20 mg/ml Nikotin) konform sind und dass die Entsorgung als Elektronikschrott (WEEE-Richtlinie) ein eigenes Umweltrisiko darstellt — insbesondere wegen der eingebauten Lithium-Ionen-Akkus.

Wo BfR-Stellungnahmen abrufbar sind

Alle Stellungnahmen, FAQs und Informationsschriften des BfR zur elektronischen Zigarette sind frei zugänglich auf der Website bfr.bund.de. Wichtige Dokumente: „Häufig gestellte Fragen zu E-Zigaretten" sowie die „Stellungnahme Nr. XXX/JJJJ" zu spezifischen Inhaltsstoff-Fragen.

Häufige Fragen

Hält das BfR E-Zigaretten für eine gesunde Alternative zur Tabakzigarette?

Nein. Das BfR betont, dass elektronische Zigaretten nicht gesundheitlich unbedenklich sind. Es wird zwar eine geringere Schadstoff­belastung gegenüber Tabakrauch festgestellt, aber kein „harmloses“ oder „gesundheits­förderndes“ Produkt-Bild vertreten.

Wer kann beim BfR Anfragen zu E-Zigaretten stellen?

Das BfR beantwortet Fachanfragen und veröffentlicht regelmäßig FAQs. Die Notifizierung neuer Produkte erfolgt nicht direkt beim BfR, sondern über das EU-CEG-Portal — das BfR wertet die übermittelten Daten aus.