Elektronische Zigarette — Rechtsrahmen

Diese Seite gibt einen sachlichen Überblick über den deutschen und europäischen Rechtsrahmen für elektronische Zigaretten. Sie ist , und enthält keine Heilversprechen — sondern eine neutrale Darstellung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Position­papiere.

Was eine elektronische Zigarette rechtlich ist

Die elektronische Zigarette (umgangssprachlich „E-Zigarette") ist ein batteriebetriebenes Gerät, in dem eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeit elektrisch erhitzt und als Aerosol inhaliert wird. Rechtlich werden E-Zigaretten und ihre Liquids in Deutschland durch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) erfasst, das die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD2) in nationales Recht umgesetzt hat. Sie sind keine Tabakerzeugnisse im engeren Sinne, werden aber rechtlich weitgehend wie solche behandelt.

Liquids unterliegen seit dem 1. Juli 2022 zusätzlich dem Tabaksteuergesetz (TabakStG) mit gestaffelt steigenden Steuersätzen. Werbung ist durch § 19 TabakerzG stark eingeschränkt; der Verkauf an Personen unter 18 ist durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt.

Worum es auf dieser Seite geht

Die einzelnen Unterseiten fassen jeweils einen Regelungsbereich zusammen — mit Verweis auf die einschlägigen Paragraphen, ohne Rechts­beratung zu ersetzen. Für konkrete Einzelfragen bleibt die Konsultation einer Rechts­anwältin oder eines Rechts­anwalts unverzichtbar.

Themen im Überblick

Häufige Fragen

Sind elektronische Zigaretten in Deutschland legal?

Ja. Sie sind als Erzeugnisse nach dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) erlaubt, müssen aber vor dem Inverkehrbringen beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet werden (§ 23 TabakerzG). Liquids unterliegen seit 2022 der Tabaksteuer.

Darf man elektronische Zigaretten an Jugendliche verkaufen?

Nein. Nach § 10 Abs. 1 JuSchG ist die Abgabe an Personen unter 18 Jahren untersagt — sowohl mit als auch ohne Nikotin. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis 50.000 €.

Wer überwacht den Markt für elektronische Zigaretten?

Auf Bundesebene das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei Inhaltsstoffen und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als verordnungsgebendes Ressort. Die operative Überwachung erfolgt durch die Landes­behörden, die Tabaksteuer durch die Hauptzollämter.